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modèle
SJA7

JAPANISCHES KATANA “Bushikatagi”

Japanisches Samurai Schwert

Dieses japanische Katana “Bushikatagi” (Bedeutung: Geist des Samurai) wurde in Handarbeit aus T10 Stahl hergestellt und tongehärtet. Das Resultat ist ein rasiermesserscharfes Sport Katana mit beeindruckender Stärke und Schärfe.

• komplett von Hand geschmiedet

• goldene Drachen Verzierungen auf der Saya

• Klinge aus T10 Stahl • Tongehärtet (echter Hamon)

• Tatami-Omote Matten schneiden: Ja

• Katana Schärfe: rasiermesserscharf

• Katana Gesamtlänge: 103 cm

• Katana Klinge: 71 cm

• Katana Grifflänge: 27 cm

• geeignet für den praktischen Einsatz

• schwarze Saya aus Hartholz

439,00CHF

Schwarzes Katana Schwert Dieses japanische Samurai Schwert wird aus T10 Stahl in Handarbeit hergestellt und mit einer schwarzen Saya aus Hartholz geliefert. Der harte Stahl und die Tonhärtung machen dieses preiswerte Katana zu einem Spitzen-Katana für den praktischen Einsatz. Die Klinge ist rasiermesserscharf und aufgrund der Tonhärtung und der Stahlsorte trotzdem extrem Robust. Bei der Optik wurde zwar etwas gespart, doch das Erscheinungsbild ist trotzdem sehr beeindruckend. Ein Top Katana der tiefen bis mittleren Preisklasse, bereit für den praktischen Einsatz.

Materialien und Details

• Gesamtlänge: 103 cm • Griff Länge: 27 cm • Klinge Länge: 71 cm • Klinge Breite: 3,2 cm • Klinge Dicke: 0,7 cm • Härte: 55 – 58 HRC • Schärfe: rasiermesserscharf • Saya: Hartholz • Tsuba: Zink & Messing • Fuchi & Kashira: Zinklegierung • Ito & Sageo: Schwarzes Polyester • Tsuka & Griff: künstliche Rochenhaut • Klinge Material: T10 Stahl (tongehärtet) • Klinge ohne Bo-Hi (Blutrille)

 

 

Hinweis zum Waffengesetz Schweiz

BUDO.CH verkauft keine Produkte welche nach Schweizer Gesetz als Waffen gelten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein Katana kein Spielzeug ist und Verletzungsgefahr besteht. Tragen Sie das Schwert niemals in der Öffentlichkeit und bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf.

• Katana Schwerter gelten in der Schweiz nicht als Waffe im Sinne von Art. 4 Abs.1 Bst. c Waffengesetz (WG; SR 514.54).

• Bei missbräuchlichem Tragen kann das Katana als gefährlicher Gegenstand (Art. 4 Abs. 6 WG) beschlagnahmt und eingezogen werden.

Plus d’information
modèle
SJA7
Fabricant
KATANZO / KAWASHIMA
couleur
noir
GTIN
SJA7
Lieferumfang
1 pièce
groupe cible
Hommes, Femmes
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